Beim Gebotstermin am 1. April 2020 wurden für die gemeinsame Ausschreibung für Solar- und Windenergieanlagen an Land zum wiederholten Mal ausschließlich Gebote für Solaranlagen bezuschlagt.
Insgesamt erhielten 30 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von rund 204 Megawatt von der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Zuschlag. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert dieser Gebote liegt bei 5,33 ct/kWh (vor Eingang der Zweitsicherheiten) und somit rund 1 Prozent niedriger als in der vorherigen gemeinsamen Ausschreibung im November 2019 (5,40 ct/kWh), jedoch 0,15 ct/kWh über dem Wert der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung im März 2020 (5,18 ct/kWh).
Wie von der BNetzA mitgeteilt (wir berichteten), werden während der durch das Corona-Virus entstandenen Ausnahmesituation die Bieter direkt informiert, d.h. die Zuschlagsentscheidung wird zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Damit sind die Fristen (betrifft u.a. Pönale, Realisierungsfristen und Zahlung der Zweitsicherheit) ausgesetzt.
(Nachricht vom Bundesverband Solarwirtschaft, Berlin).